Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet jeden Arbeitgeber dazu, die bestehenden Gefährdungen für alle Tätigkeiten systematisch zu ermitteln und gemeinsam mit den daraus abgeleiteten Schutzmaßnahmen zu dokumentieren. Diese Gefährdungsbeurteilung, auch bezüglich psychischer Belastungen, bildet heute das zentrale Instrument des Arbeitsschutzes.
Wir unterstützen Sie Tatkräftig und erstellen mit Ihnen gemeinsam eine rechtssichere Gefährdungsbeurteilung.